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Schulden

Nutzer: Nessaja33
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geschrieben am: 26.06.2006    um 15:07 Uhr   
Grundsätzlich ist die "Ausleihung" von Geld ein Darlehen, § 488 BGB. Der Darlehensgeber hat natürlich das Recht, sein Geld wieder zurück zu verlangen.

Gelingt dies nicht, kann ein Mahnverfahren durchgeführt oder eine Klage vor einem Zivilgericht eingereicht werden.

Wie feige muß jemand sein, geborgtes Geld nicht zurückzuzahlen? Oder ist jemand sich nicht im klaren darüber, was das für Konsequenzen nachzieht?

Wie ist Eure Meinung zu Schulden?

Ness
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Nutzer: Bart65
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geschrieben am: 26.06.2006    um 15:23 Uhr   
Wenn ich mir von der Bank oder ähnlichem Geld leihe, dann ist da schon ein bestimmter Prozentsatz an "Nichtzahlern" in den Zinsen einkalkuliert. Das Risiko der Bank hält sich also in Grenzen, da die "ehrlichen" für die "unehrlichen" mitzahlen.
Sollte sich dies aber im Freundeskreis abspielen, dann geht der "Verleiher" davon aus, das der "Leiher", da es sich ja um Freunde handelt, das Geld wieder zurückzahlt. Findet keine Rückzahlung statt, so finde ich dieses äußerst schäbig. Wenn sich der "Leiher" dann auch noch aus Feigheit nicht mehr meldet, ist das in meinen Augen charakterlos und hinterhältig. Aber ich denke mal, daß sich das Verhalten dieser Person zwangsläufig rumspricht und der/diejenige diese Masche nicht mehr allzuoft abziehen kann.

Mehr schreibe ich nicht, sonst sperrt eventuell wieder jemand den Thread.

Gruß Bart an alle und die sich angesprochen fühlen
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Nutzer: Natascha29
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geschrieben am: 26.06.2006    um 21:29 Uhr   
wenn man sich geld leiht,muss man es auch zurückzahlen! aber ich würde nur jemanden geld leihen den ich sehr gut kenne und nicht nur ein paar mal getroffen habe. und dann auch nur schriftlich.... ansonsten hat die jenige null chancen es zurück zu bekommen...so ein fehler passiert wohl nur einmal!!! tascha
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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 26.06.2006    um 23:54 Uhr   
Das ist nicht nur für das Leihen von Geld unsäglich sondern auch für das Mieten von Wohnungen, eine Frechheit, es werden nicht nur Banken abgezockt sondern auch Vermieter, die sich die grösste Mühe geben vernünftigen Wohnraum zu geben und dann auch noch im Anschluss beschissen zu werden, keine Miete gezahlt die Wohnung als Müllhaufen hinterlassen.
Auch so etwas geht völlig an dem Vorbei was als "Normal" bezeichnet werden kann.
PrivatSchulden, Bankschulden auch Mietschulden sind eine Sache die nicht egal auch wenn es die meisten Leute als Scheissegal betrachten, dass damit Leute in den Ruin getrieben oder in die Verzweiflung ist den Leuten egal die diese Schulden als egal abtun.
Der Sozialstaat stellt den Leuten das Geld zur Verfügung um z.b. die Miete zu zahlen, aber das Geld wird lieber versoffen(stark verallgemeinert) und es ist den Leuten Scheissegal, das damit andere in den Ruin getrieben werden.

ziemlich sauer auf Abzocker ist.

o.g. Meno
Wir sind der Stoff, aus dem die Träume gemacht sind. Shakespeare
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Nutzer: Gast_Genie
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geschrieben am: 27.06.2006    um 01:32 Uhr   
Menolly, deine Meinung scheint mir arg gewaltig von RTL2-Sendungen geprägt.

Ein System lässt immer nur so weit ausnutzen, wie es das zulässt. Das gilt für Banken, wie für Vermieter und auch für private Geldgeber. Selbstredend auch für den lieben Staat.
Dummheit frisst, Intelligenz säuft, das Genie macht beides.
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Nutzer: Nessaja33
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geschrieben am: 27.06.2006    um 08:10 Uhr   
Zitat von: Natascha29
wenn man sich geld leiht,muss man es auch zurückzahlen! aber ich würde nur jemanden geld leihen den ich sehr gut kenne und nicht nur ein paar mal getroffen habe. und dann auch nur schriftlich.... ansonsten hat die jenige null chancen es zurück zu bekommen...so ein fehler passiert wohl nur einmal!!! tascha
Tja .. wow, da hat aber jemand Ahnung. Respekt.

Vielleicht ist die Sachlage aber ganz anders, wenn man es schriftlich hat. Aber gut daß es das BGB gibt, so kann man wenigstens bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten. z. Bsp. Klage Zivilgericht. Soviel zu null Chancen.

Schönen Tag noch.
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Nutzer: ricke
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geschrieben am: 27.06.2006    um 09:34 Uhr   
Zitat von: Genie
Menolly, deine Meinung scheint mir arg gewaltig von RTL2-Sendungen geprägt.

Ein System lässt immer nur so weit ausnutzen, wie es das zulässt. Das gilt für Banken, wie für Vermieter und auch für private Geldgeber. Selbstredend auch für den lieben Staat.
hi genie
ich gehe davon aus, du bist selber auch vermieter und weißt, wie lange es dauert einen säumigen mieter aus einer wohnung zu klagen? und du kennst sicher auch die kosten, die dem vermieter entstehen und den ärger , den der vermieter hat, von dem red ich mal gar nicht
als privatmensch hast du noch lange nicht die möglichkeit, die eine bank hat, das weißt du aber sicher auch
und es kostet einfach eine menge geld, wenn du gerichtliche schritte einleitest
ist dir bewusst, dass es vermieter gibt, die durch nichtzahlende mieter selbst in finanzielle not geraten?
und erzähl mir nichts von *selbst schuld*, ich habs erlebt, wie das aussieht und ich gebe menolly recht, mich kotzen diese abzocker auch an

was das private geldverleihen angeht, da zieht für mich der alte spruch, beim geld hört die freundschaft auf
am besten alles mit einem vertrag machen, so gern man diesen menschen auch haben mag
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Nutzer: Winston_48
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geschrieben am: 27.06.2006    um 16:48 Uhr   
Zitat von: Nessaja33
Tja .. wow, da hat aber jemand Ahnung. Respekt.

Vielleicht ist die Sachlage aber ganz anders, wenn man es schriftlich hat. Aber gut daß es das BGB gibt, so kann man wenigstens bei Nichtzahlung rechtliche Schritte einleiten. z. Bsp. Klage Zivilgericht. Soviel zu null Chancen.

Schönen Tag noch.
Hallo

Da ich "ein wenig" Ahnung von der Materie habe, möchte ich mal eine Bemerkung dazu machen. Ich hoffe, ich bekomme es noch aus dem Kopf hin:

Paragraph 263 StGB besagt:

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Somit ist es meiner Erfahrung nach durchaus möglich, auch als Privatperson erfolgreich sein Geld wiederzubeschaffen. Einen Versuch ist es allemal wert. Wenn man zudem noch was schriftliches, in welcher Form auch immer (Kontoauszüge, SMS`en, Vertrag o. ä.) hat, sieht die Sache sogar sehr gut aus.

Sollte dies alles nicht fruchten, hat man noch die Möglichkeiten der Zivilklage und der Strafanzeige nach § 263 StGB. Für dieses Vorgehen ist es vollkommen irrelevant, ob man die aktuellen oder die alten Daten ( Anschrift, Telefonnummer, Arbeitgeber) hat, da man ja im heutigen Computerzeitalter alles nachverfolgen kann und im Falle des Betruges die angeschriebenen Personen oder Ämter zur Auskunft verpflichtet sind.

Viel Glück und über eine Rückmeldung über Erfolg oder Nichterfolg würde ich mich freuen.

Gruß Winston

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Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 27.06.2006    um 20:39 Uhr   
Zitat von: Genie
Menolly, deine Meinung scheint mir arg gewaltig von RTL2-Sendungen geprägt.

Ein System lässt immer nur so weit ausnutzen, wie es das zulässt. Das gilt für Banken, wie für Vermieter und auch für private Geldgeber. Selbstredend auch für den lieben Staat.
Danke für deine unmaßgebliche Meinung über mich und mein Fernsehverhalten.
Weiterkotzt, da selber Betroffen ist von Mietbetrügern und Mietnomaden.
Wenn du einmal in eine Wohnung gekommen bist, welche dir gehört die du mit viel Mühe und Arbeit bewohnbar gemacht und renoviert hast, damit du diese vermieten kannst um, wie meine Mutter u.a. ihre kleine Rente etwas aufzubessern, die vollgemüllt ist bis unter die Decke und du einen Raum vorfindest in dem Hausmüll bis unter die Decke gestappelt ist und dir die Fliegen entgegenkommen und es darin nach Fäulnis stinkt und du selber diesen Raum räumen musst. Die Badewanne bis zum Rand mit Aquarienkies gefüllt ist usw usw usw...

Dann beantworte mir meine Frage noch einmal ob es nett ist von den Leuten die Miete nicht zu zahlen.

Das Problem ist du kannst den Leuten nur vor die Stirn schauen nicht mehr, die neuen Mieter sind nur auf Empfehlung unserer Bank an die Wohnung gekommen.

o.g. Meno

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Nutzer: cheerful
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geschrieben am: 28.06.2006    um 10:47 Uhr   
Zitat von: Natascha29
wenn man sich geld leiht,muss man es auch zurückzahlen! aber ich würde nur jemanden geld leihen den ich sehr gut kenne und nicht nur ein paar mal getroffen habe. und dann auch nur schriftlich.... ansonsten hat die jenige null chancen es zurück zu bekommen...so ein fehler passiert wohl nur einmal!!! tascha
Auch wenn das so sein sollte, hat niemand das Recht geliehenes Geld einfach nicht zurückzuzahlen.
Was wäre mit unserer Wirtschaft, wenn jeder Mensch, jeder Betrieb etc so denken würde.

cheerful
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Nutzer: LieberDirk33
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geschrieben am: 28.06.2006    um 11:23 Uhr   
Seit dem 01.01.2002 gibt es ein neues Gesetz bezüglich Rückforderungen von Verbindlichkeiten.

An dem Tag, an dem man das Geld jemanden leiht ( besser ist immer schriftlich - mündlich ist es kaum nach zu weisen trotz evtl. Zeugen ), hat man nur noch 3 Jahre Zeit, dieses Geld zurück zu fordern, ansonsten ist dann der Anspruch verfallen!!!!!

Sollte man merken, daß derjenige oder diejenige das Geld nicht zahlt, muss, damit man rechtlich weiterhin einen Anspruch hat und es nicht verjährt, einen Mahnbescheid erstellen, sollte diesem widersprochen werden, so muß man sofort danach den Klageweg bestreiten. Nur durch einen Gerichtstitel kann man seine Ansprüche auch über die 3 Jahres Frist hinaus noch geltend machen.

Dies gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch im beruflichen Bereich - privat zu privat, Firma zu Firma, Firma zu privat, privat zu Firma.

Bei Behörden sieht die Lage noch anders aus, da kann die Behörde mit einem Schriftstück allein noch Ihre Ansprüche 30 Jahre lang geltend machen, die Behörde muss jedoch wie bei allen anderen im Zweifelsfall beweisen, daß das Schreiben an die bestimmte Person bzw. Unternehmen auch angekommen ist.

Leider gilt wie immer: In dubio pro reo ( Im Zweifel für den Angeklagten )

Grüßt lieb der Dirk
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Nutzer: DerUnhold
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geschrieben am: 28.06.2006    um 11:56 Uhr   
Zitat von: cheerful
Auch wenn das so sein sollte, hat niemand das Recht geliehenes Geld einfach nicht zurückzuzahlen.
Was wäre mit unserer Wirtschaft, wenn jeder Mensch, jeder Betrieb etc so denken würde.

cheerful
Tja cheerful, leider ist das schon längst üblich geworden. Frag doch mal Kleinunternehmer oder Handwerker nach der Zahlungsmoral ihrer Kunden......... Ich kenne viele die genau daran kaputt gegangen sind, das ihre Leistungen nicht oder jedenfalls nicht zum verabredeten zeitpunkt bezahlt worden sind. Insofern unterscheidet es sich nicht vom geld leihen und nicht zurückzahlen,als das dieses schäbige Verhalten nur den eigenen Vorteil unter Ausnutzung Aller!!!!!!! Möglichkeiten im Auge hat. Abzocken ist in!! Geiz ist geil! Ehrlichkeit und Solidität sind aussterbende Begriffe! Und das nicht nur im kleinen sondern auf allen Ebenen!
Das ist wohl der Preis für eine sich wandelnde Gesellschaft??!!??
Trotzdem, nicht verbittern und den gegenentwurf versuchen zu leben.
es grüsst
DerUnhold
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Nutzer: SleeplessSam
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geschrieben am: 28.06.2006    um 13:09 Uhr   
Zitat von: Nessaja33
Wie feige muß jemand sein, geborgtes Geld nicht zurückzuzahlen? Oder ist jemand sich nicht im klaren darüber, was das für Konsequenzen nachzieht?

Frage mich, was das mit Feigheit zu tun hat.....
Sicher gibt es viele die so ein System ausnutzen. Aber es gibt auch genug Menschen, die einfach keine Wahl haben und deshalb den Gläubigern die Rückzahlungen vorenthalten müssen.

Mir fällt da zB als erstes Arbeitslosigkeit ein. Wenn deine Firma, aus was auch immer für einen Grund, dich rausschmeisst, bist du auch nicht mehr in der Lage die monatlichen Raten zu tilgen. Denn mit unserem geliebten Hartz IV geht das mit Sicherheit nicht.

Deshalb würd ich nicht unbedingt so pauschalisieren.

Gruss
Sämü

Es kommt nicht darauf an, wieviel du austeilen kannst, sondern es kommt darauf an, wieviel du einstecken kannst und trotzdem wieder aufstehst! [Rocky Balboa]
  TopZuletzt geändert am: 28.06.2006 um 13:14 Uhr von SleeplessSam
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Nutzer: cheerful
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geschrieben am: 28.06.2006    um 13:19 Uhr   
Hallo Dirk!

Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


Das hiesse also, z. Bsp alle Ansprüche aus dem Jahr 2002 wären verjährt, weil da der Stichtag 31.12.2005 wäre?

Gruß
cheerful

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Nutzer: Winston_48
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geschrieben am: 28.06.2006    um 14:34 Uhr   
Hallo,

so langsam beginnt mich dieser Thread zu interessieren.

@Nessaja33:

In der Tat ist der Stichtag der Verjährung der Letzte Tag des Jahres, d.h. egal ob das Geld am 1. Januar oder am 31. Dezember verliehen wurde, die Frist der 3 Jahre beginnt mit dem 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Im ungünstigsten Falle (Ausleihen des Geldes am 1. Januar) sind es somit 4 Jahre bis zur Verjährung!

@ Sleepless Sam:

Jeder kann schuldlos in finanzielle Notlagen geraten (Arbeitslosigkeit, Krankheit etc.). Aber so wie ich diesen Thread verstanden habe, ist das Geld privat unter Freunden verliehen worden. Und unter Freunden ist es, denke ich mal, kein Problem, dann an denjenigen heranzutreten und um Aufschub der Zahlung zu bitten, oder anzubieten, das Geld so zurückzuzahlen, wie es demjenigen möglich ist. Somit wird der Wille gezeigt, seine Schulden zu bezahlen. Da dies aber anscheinend nicht geschehen ist, sieht der Fall so aus, das überhaupt keine Absicht der Rückzahlung vorgelegen hat. Dies erfüllt in meinen Augen schon den Fall des Betruges (siehe meinen ersten Beitrag).

In Erwartung weiterer interessanter Beiträge

Gruß Winston
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Nutzer: LieberDirk33
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geschrieben am: 28.06.2006    um 16:12 Uhr   
Zitat von: cheerful
Hallo Dirk!

Die regelmäßige Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


Das hiesse also, z. Bsp alle Ansprüche aus dem Jahr 2002 wären verjährt, weil da der Stichtag 31.12.2005 wäre?

Gruß
cheerful

Das ist leider juristisch nicht korrekt, - laut Aussage meines Anwaltes ( Ich hatte in einer Familienangelegenheit deswegen einen Anwalt konsultieren müssen ) beginnt die Frist der Verjährung mit Bekanntwerden der Schuld/Restschuld.

Leihe ich jemanden Geld, wie z. B. am 01.04.2006 endet die Verjährungsfrist zum 31.03.2009. Aus einer 3 Jahresfrist kann man juristisch gesehen nicht eine 4 Jahresfrist machen - so die Aussage meines Notars und Anwalts.

LG Dirk
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Nutzer: LieberDirk33
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geschrieben am: 28.06.2006    um 16:18 Uhr   
Zitat von: Menolly
Das ist nicht nur für das Leihen von Geld unsäglich sondern auch für das Mieten von Wohnungen, eine Frechheit, es werden nicht nur Banken abgezockt sondern auch Vermieter, die sich die grösste Mühe geben vernünftigen Wohnraum zu geben und dann auch noch im Anschluss beschissen zu werden, keine Miete gezahlt die Wohnung als Müllhaufen hinterlassen.
Auch so etwas geht völlig an dem Vorbei was als "Normal" bezeichnet werden kann.
PrivatSchulden, Bankschulden auch Mietschulden sind eine Sache die nicht egal auch wenn es die meisten Leute als Scheissegal betrachten, dass damit Leute in den Ruin getrieben oder in die Verzweiflung ist den Leuten egal die diese Schulden als egal abtun.
Der Sozialstaat stellt den Leuten das Geld zur Verfügung um z.b. die Miete zu zahlen, aber das Geld wird lieber versoffen(stark verallgemeinert) und es ist den Leuten Scheissegal, das damit andere in den Ruin getrieben werden.

ziemlich sauer auf Abzocker ist.

o.g. Meno
Das kann ich gut nachvollziehen, ich würde mich gerne mit Dir über dieses Thema näher unterhalten und in der Sache Mietnomaden und allgemein Rechte und Pflichten eines Mieters bzw. Mieterin und Vermieter(in) ein bisschen plauschen. Würde mich freuen.

LG Dirk

( Ich wollte nicht näher darauf hier eingehen, das würde dann das Thema "Schulden" in den Hintergrund stellen :-))
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Nutzer: Winston_48
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geschrieben am: 28.06.2006    um 16:47 Uhr   
Hallo LieberDirk,

laut offiziellem Gesetzestext ist Deine Aussage so nicht korrekt.

§ 199 BGB

Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Gruß Winston
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Nutzer: LieberDirk33
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geschrieben am: 28.06.2006    um 17:45 Uhr   
Zitat von: Winston_48
Hallo LieberDirk,

laut offiziellem Gesetzestext ist Deine Aussage so nicht korrekt.

§ 199 BGB

Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Höchstfristen

(1) Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem

1. der Anspruch entstanden ist und

2. der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.


Gruß Winston
lächelt, es war nicht meine Aussage sondern die Aussage meines Anwalts und zudem nochmal for you - ab Anspruchskennung gilt die Verjährung - BGH Urteil!!!

Milde lächelnd davon walkt gg:-c
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Nutzer: Winston_48
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geschrieben am: 28.06.2006    um 18:05 Uhr   
Hallo LieberDirk,

1.) finde ich es schön, daß Du Deine Englischkenntnisse mit einwirfst.

2.) gibt es selbst bei Google und Wikipedia den Begriff "Anspruchskennung" nicht.

3.) kann man Einwände auf Threadbeiträge auch ohne ein Gönnerhaftes und Mildes Lächeln vortragen.

4.) gibt es eine Flut von BGH-Urteilen, die nur für spezielle Fälle gelten, also nicht unbedingt pauschal anzuwenden sind (wenn Du Zeit hast, kannst Du Dich ja mal durch das Internet wühlen, und BGH-Urteile zum Thema Verjährung durchlesen. Kleiner Tipp: Mache es während Deines Urlaubes, es dauert nämlich etwas, sich sämtliche Urteile durchzulesen).

5.) mache ich dann wohl all die Jahre irgendwas falsch.

Mfg Winston

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Nutzer: Nessaja33
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geschrieben am: 28.06.2006    um 20:12 Uhr   
Erstmal durchgooglen um die ganzen Begriffe zu finden ...fg

@ Dirki: Happy Birthday noch nachträglich zum Geburtstag! :-) Kennst mich ja, was Telefonnummern betrifft .. (schäm)

@ Winston Falls ich Dich mal online sehe, ich hätte da mal paar Fragen.

@Sämü: Auch wenn jemand durch irgendwas in Geldnot kommt, und seine Schulden nicht bezahlen kann, ich denke fast jeder Gläubiger lässt mit sich reden, auch wenns ne Ratenzahlung über z. Bsp 5€ wäre. (nun mal auf den niedrigen Hartz4-Betrag bezogen) Aber immerhin würde da die Bereitschaft bestehen, die Schulden, in welcher Form auch immer abzubauen.

Schlimm genug, wenn Schuldner nicht zahlen, aber was ist mit den Gläubigern? Was ist, wenn die auf die Zahlungen angewiesen sind? Handwerkerbetriebe, Vermieter z.Bsp. Nur weil die Schuldner nicht zahlen wollen, können oder was weiss ich, bringen sie durch ihr Verhalten manchen Gläubiger um seine Existenz.

Privates Geldborgen kennt doch wohl jeder. Und wenn mir jemand sagt, "daß wird mir nie passieren" - schlecht zu glauben. Wer hat sich nich schon mal was von jemandem geborgt? Ob nun 1€ oder 100 € oder 1000 €, ist egal... der Schuldner steht in der Pflicht es zurückzuzahlen. Ob nun Kumpel, Freund, Kollege etc. Und wenn der Schuldner seiner Zahlpflicht nicht nachkommt, muß man halt zu härteren Mitteln greifen, um sein "Darlehen" wiederzubekommen.

Fröhlichen "Fussballfreien" Abend wünscht

Ness

  TopZuletzt geändert am: 28.06.2006 um 20:32 Uhr von Nessaja33
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Nutzer: Winston_48
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geschrieben am: 28.06.2006    um 21:26 Uhr   
Hallo Nessaja,

bin gerne bereit, Dir Deine Fragen zu beantworten. Ich werde Dich ansprechen, wenn Du online bist, da ich normal nur als Gast chatte, und diesen Nick nur verwendet habe, um hier im Forum posten zu können.

Mfg Winston und auf Wiedersehen an den Rest
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"Autor"  
Nutzer: LieberDirk33
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Anzahl Nachrichten: 86

geschrieben am: 29.06.2006    um 10:04 Uhr   
Zitat von: Winston_48
Hallo LieberDirk,

1.) finde ich es schön, daß Du Deine Englischkenntnisse mit einwirfst.

2.) gibt es selbst bei Google und Wikipedia den Begriff "Anspruchskennung" nicht.

3.) kann man Einwände auf Threadbeiträge auch ohne ein Gönnerhaftes und Mildes Lächeln vortragen.

4.) gibt es eine Flut von BGH-Urteilen, die nur für spezielle Fälle gelten, also nicht unbedingt pauschal anzuwenden sind (wenn Du Zeit hast, kannst Du Dich ja mal durch das Internet wühlen, und BGH-Urteile zum Thema Verjährung durchlesen. Kleiner Tipp: Mache es während Deines Urlaubes, es dauert nämlich etwas, sich sämtliche Urteile durchzulesen).

5.) mache ich dann wohl all die Jahre irgendwas falsch.

Mfg Winston

Lächelt, ja so wird es sein. Der Klügere gibt nach - heute mal mein Motto :-)
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"Autor"  
Nutzer: Celeste_
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geschrieben am: 29.06.2006    um 10:15 Uhr   
Und dann heißt es immer "Stutenbissigkeit"

/fg
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Nutzer: Nucleus1
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geschrieben am: 11.07.2006    um 20:57 Uhr   
(zitat)
2.) gibt es selbst bei Google und Wikipedia den Begriff "Anspruchskennung" nicht
(/zitat)


Kann man dann sowas nicht bei Wikipedia einpflegen ? Ich dachte so oder ähnlich liefe das da.


Auf alle Fälle war "Anspruchskennung" ein durchaus verstehbares Wort !

Ich kenne einen Thread, da schreibt man selbsterfundene und barauchbare neue Wörter rein.

Wenn Dirk33 Interesse hat das Wort da einzupflegen , dann möge er sich bitte melden,
wir freuen uns über jedes Wort :-))
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"Autor"  
Nutzer: Menolly
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geschrieben am: 12.07.2006    um 00:51 Uhr   
Zitat von: LieberDirk33
Das kann ich gut nachvollziehen, ich würde mich gerne mit Dir über dieses Thema näher unterhalten und in der Sache Mietnomaden und allgemein Rechte und Pflichten eines Mieters bzw. Mieterin und Vermieter(in) ein bisschen plauschen. Würde mich freuen.

LG Dirk

( Ich wollte nicht näher darauf hier eingehen, das würde dann das Thema "Schulden" in den Hintergrund stellen :-))
Hi Dirk

lass mal lieber, wenn ich mich über dieses Thema weiter auslasse werde ich unsachlich.
Wir hatten Glück das sich die "Dame" selber reingelegt hat vor Gericht. Die nächste Wohnung die die "Dame" mit ihren Kindern bezogen hat, ist von derem ältesten Sohn abgefackelt worden, weil er den Gestank dort nicht mehr aushielt.....(der junge Mann sitzt in U-Haft deswegen) putzen oder Müll wegbringen kennt keiner in der Familie.
Wir kommen irgendwie an unser Geld hoffentlich. Ansonsten will ich mich mit diesem Thema nicht mehr auseinandersetzen, das überlasse ich unserem Anwalt.

gruss
Meno
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