| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 27.11.2003 um 15:58 Uhr
|
|
Moin Eduin,
ich meinte mit Nichtachtung, Nichtakzeptanz und Intoleranz das Verhalten von Frau Ludin (wobei es sicher viel mehr Beispiele gibt, die ich jedoch nicht kenne).
Wenn Frau Ludin das Sichtbarmachen ihrer Religion wichtiger ist als ihre Arbeit als Lehrerin in Deutschland, dann frage ich mich allen Ernstes, warum sie nicht woanders lehrt ?
Meines Erachtens will diese Frau missionieren - und sich durch die eindeutige Reaktion der Länderregierungen einen Märtyrerstatus erschleichen. Der Vergleich mit der Lage der Juden im 3. Reich ist ein Schlag ins Gesicht aller damaligen Opfer.
---------------------------------------------------------
Auszug aus dem "Kruzifixurteil" des BVG:
Orientierungssatz
4a: Wenngleich der Einzelne in einer Gesellschaft, die unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen Raum gibt, kein Recht darauf hat, von fremden Glaubensbekundungen, kultischen Handlungen und religiösen Symbolen verschont zu bleiben, so wird dem Staat aber in Lebensbereichen, die nicht der gesellschaftlichen Selbstorganisation überlassen, sondern vom Staat in Vorsorge genommen worden sind, die Pflicht auferlegt, dem Einzelnen einen Betätigungsraum zu sichern, in dem sich seine Persönlichkeit - geschützt vor Angriffen oder Behinderungen von Anhängern anderer Glaubensrichtungen oder konkurrierender Religionsgruppen - auf weltanschaulich-religiösem Gebiet entfalten kann.
5b: Im Unterschied zu der im Alltagsleben zwar häufigen, aber in der Regel auf ein flüchtiges Zusammentreffen beschränkten Konfrontation mit religiösen Symbolen der verschiedensten Glaubensrichtungen führen Kreuze in Unterrichtsräumen zusammen mit der allgemeinen Schulpflicht dazu, daß die Schüler während des Unterrichts von Staats wegen und ohne Ausweichmöglichkeit gezwungen werden, unter dem Kreuz als dem Symbol der missionarischen Ausbreitung des Christentums zu lernen.
5c, cc: Im Hinblick darauf, daß das Kreuz nicht seines spezifischen Bezugs auf die Glaubensinhalte des Christentums entkleidet und auf ein allgemeines Zeichen abendländischer Kulturtradition reduziert werden kann, wird die Grenze, die von der Verfassung für die religiös-weltanschauliche Ausrichtung der Schule gezogen ist, durch die Ausstattung von Klassenzimmern mit Kreuzen überschritten.
5d, bb: Da sich der Andersdenkende der Präsenz und Anforderung der in Unterrichtsräumen vorhandenen christlichen Glaubenssymbole - anders als bei den im Einklang mit der Verfassung stehenden freiwilligen Betätigungen von Glaubensüberzeugungen (Schulgebet, religiöse Veranstaltungen) - nicht entziehen kann, ist die Anbringung von Kreuzen in der staatlichen Pflichtschule mit GG Art 4, Abs 1 unvereinbar. Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft.
Das ist für mich wahre Toleranz. Im Prinzip gibt es darüber doch gar nicht so viel zu diskutieren, oder ? ;-)
Gruss Azze |
|
|
|
|
|
|
Top
|
| "Autor" |
|
|
|
|
geschrieben am: 27.11.2003 um 19:54 Uhr
|
|
Es reicht nunmehr mit dem sich im Kreis drehen.
Jeder hat ein anderes verständniss von Akzeptanz und Tolleranz, jeder sieht andere Symbole, (und ich höre die Stimmen ;)) und man wird sich nicht so schnell einigen.
Die Frage welche Kultur "fremd" ist, und welche hier "verwurzelt" ist mögen einige kluge Köpfe beantworten mögen, doch auch das kann man unterschiedlich sehen. |
|
|
|
|
|
|
Top
|