|
geschrieben am: 31.03.2005 um 11:03 Uhr
|
|
(zitat)(zitat)Nö. "In dubio pro reo" geht ja nur IN einer Verhandlung und so lange die Verhandlung nicht zuende ist, gibt es keinen Täter, sondern nur einen Angeklagten.
Ergo gibt es keinen Kindsmörder, so lange "in dubio pro reo" überhaupt noch möglich ist. Den gibt es nach juristischem Grundsatz nur dann, wenn er als solcher von einem Gericht für schuldig befunden wurde. So lange das nicht passiert ist, ist er "nur" ein Angeklagter.
(/zitat)
Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen!
Und zu dir, Shaneera, möchte ich sagen, daß es heutzutage seltener der Fall ist, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Vielmehr scheint es an der Tagesordnung, schuldige Täter nur auf Bewährung zu verurteilen oder gar gleich ganz freizusprechen. Und DAS muß ein Ende haben!! Dies und nichts anderes forderte ich.
Kinder sind immerhin das schwächste Glied unserer Gesellschaft, und die gehören geschützt und nicht mißbraucht und / oder umgebracht.
In solchen Fällen finde ich es schade, daß die Strafen aus dem Mittelalter abgeschafft sind, denn damals hätte man solchen Schw.... das Ding abgehackt. Was würd ich drum geben, gäbe es das wieder!!
yaris(/zitat)
yaris, willst du mir wirklich erzählen, daß du "in dubio pro reo" streichen willst???
geht's noch?
kann es sein, daß du minimal an realitätsverlust leidest? weißt du überhaupt, wie selten es ein solches urteil in den von dir angesprochenen fällen gibt? ich glaube, das weißt du nicht, sonst würdest du nicht so einen ausgemachten blödsinn erzählen! glaub mir, ein kindesmißbrauch ist das am besten ermittelte verbrechen der staatsanwaltschaft! aber, wenn doch mal fehler passieren, und die passieren nun mal in ermittlungverfahren wie überall anders auch, streichst du dem angeklagten die möglichkeit, daß das gericht diesen fehler erkennt und revidiert???
nach dem, was du erzählst, oder, wie du dein moralisches justizgefühl in diesem thread rüberbringst, wird jeder angeklagte nach in dubio pro reo feigesprochen, der behauptet zur tatzweit ganz woanders gewesen zu sein! das ist nicht der fall!
damit du nach in dubio pro reo freigesprochen wirst, muß praktisch erwiesen sein, daß du nicht der täter bist! ein freispruch vor einem strafrechtlichen gericht ist nämlich eigentlich nichts anderes als ein freispruch nach in dubio pro reo! und wenn du diese möglichkeit aus dem StGB nimmst, wird jeder angeklagte automatisch verurteilt! führ dir das mal zu augen, bevor du schreist, "in dubio pro reo" muß weg!
kleiner tipp von mir, hab schonmal einen thread in ME zum thema justiz aufgemacht! lies dir den mal durch und denk drüber nach!
und, musti, was du erzählst von wegen "einem täter, der ein kind umbringt..." muß ich dir teilweise recht geben, nur, ich muß dir auch sagen, daß das eine rein moralische antwort und aussage ist, die mir juristerei nichts zu tun hat!
glaub mir, ich war während meines praktikums bei einem strafverteidiger. unter anderem auch bei einem kindeschänder im knast! glaub mir eins, der mann hat im knast nichts zu lachen! soll er auch nicht, da geb ich dir recht, aber, so eine aussage kann's hier echtnicht sein! Geändert am 31.03.2005 um 11:10 Uhr von Dan_Bon_Jovi |
|
|
|