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Nutzer: Dan_Bon_Jovi
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geschrieben am: 31.03.2005    um 11:03 Uhr   
(zitat)(zitat)Nö. "In dubio pro reo" geht ja nur IN einer Verhandlung und so lange die Verhandlung nicht zuende ist, gibt es keinen Täter, sondern nur einen Angeklagten.

Ergo gibt es keinen Kindsmörder, so lange "in dubio pro reo" überhaupt noch möglich ist. Den gibt es nach juristischem Grundsatz nur dann, wenn er als solcher von einem Gericht für schuldig befunden wurde. So lange das nicht passiert ist, ist er "nur" ein Angeklagter.



(/zitat)

Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen!

Und zu dir, Shaneera, möchte ich sagen, daß es heutzutage seltener der Fall ist, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Vielmehr scheint es an der Tagesordnung, schuldige Täter nur auf Bewährung zu verurteilen oder gar gleich ganz freizusprechen. Und DAS muß ein Ende haben!! Dies und nichts anderes forderte ich.

Kinder sind immerhin das schwächste Glied unserer Gesellschaft, und die gehören geschützt und nicht mißbraucht und / oder umgebracht.

In solchen Fällen finde ich es schade, daß die Strafen aus dem Mittelalter abgeschafft sind, denn damals hätte man solchen Schw.... das Ding abgehackt. Was würd ich drum geben, gäbe es das wieder!!

yaris(/zitat)


yaris, willst du mir wirklich erzählen, daß du "in dubio pro reo" streichen willst???
geht's noch?
kann es sein, daß du minimal an realitätsverlust leidest? weißt du überhaupt, wie selten es ein solches urteil in den von dir angesprochenen fällen gibt? ich glaube, das weißt du nicht, sonst würdest du nicht so einen ausgemachten blödsinn erzählen! glaub mir, ein kindesmißbrauch ist das am besten ermittelte verbrechen der staatsanwaltschaft! aber, wenn doch mal fehler passieren, und die passieren nun mal in ermittlungverfahren wie überall anders auch, streichst du dem angeklagten die möglichkeit, daß das gericht diesen fehler erkennt und revidiert???
nach dem, was du erzählst, oder, wie du dein moralisches justizgefühl in diesem thread rüberbringst, wird jeder angeklagte nach in dubio pro reo feigesprochen, der behauptet zur tatzweit ganz woanders gewesen zu sein! das ist nicht der fall!
damit du nach in dubio pro reo freigesprochen wirst, muß praktisch erwiesen sein, daß du nicht der täter bist! ein freispruch vor einem strafrechtlichen gericht ist nämlich eigentlich nichts anderes als ein freispruch nach in dubio pro reo! und wenn du diese möglichkeit aus dem StGB nimmst, wird jeder angeklagte automatisch verurteilt! führ dir das mal zu augen, bevor du schreist, "in dubio pro reo" muß weg!
kleiner tipp von mir, hab schonmal einen thread in ME zum thema justiz aufgemacht! lies dir den mal durch und denk drüber nach!

und, musti, was du erzählst von wegen "einem täter, der ein kind umbringt..." muß ich dir teilweise recht geben, nur, ich muß dir auch sagen, daß das eine rein moralische antwort und aussage ist, die mir juristerei nichts zu tun hat!
glaub mir, ich war während meines praktikums bei einem strafverteidiger. unter anderem auch bei einem kindeschänder im knast! glaub mir eins, der mann hat im knast nichts zu lachen! soll er auch nicht, da geb ich dir recht, aber, so eine aussage kann's hier echtnicht sein!
Geändert am 31.03.2005 um 11:10 Uhr von Dan_Bon_Jovi
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Nutzer: _DarkRenor_
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geschrieben am: 31.03.2005    um 18:46 Uhr   
Es gebit kein schlimmeres Verbrechen als ein Kind zu Töten oder zu schänden oder eine Frau zu Vergewaltigen.
Da falls sie nicht Getötet werden sie für immer einen Seelischen Schaden haben. Und das Leben für sie wohl nicht mehr so schön werdne kann wie früher.

Mann sollte sie Hinrichten..öffentlich.
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Nutzer: Gast_sweety0018
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geschrieben am: 31.03.2005    um 18:57 Uhr   
(zitat)Mann sollte sie Hinrichten..öffentlich.(/zitat) Live auf RTL übertragen?
Eingebettet in eine Quiz- eine Talk- oder lieber in eine Gerichtsshow ?
(Wobei Herr Jauch danach erklärt, daß die Übertragung der Hinrichtung 100 m² Regenwald gerettet hätte?)
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Nutzer: coke501(tm)
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geschrieben am: 01.04.2005    um 00:25 Uhr   
grinst zu sweety 100 m² Regenwald... wie viele Kisten Bier sind das???


Aber im Ernst

es sieht wohl immer noch so aus... solange man nicht selbst betroffen ist, schreit es sich leichter... schade eigentlich, aber über Tellerränder diskutiert man hier nicht, wie ich erfahren habe

Trotz allem sind todesstrafe oder abschaffen von "in dubio pro reo" dinge, die sich kaum einer für sich selbst wünschen würde, wenn er wüsste, was er damit heraufbeschwört...

aber da es sich mit der menge leichter schreit, und sich kaum jemand vorstellen kann, selbst betroffen zu sein (unschuldig natürlich), schreien immer mehr und mehr, und alles andere wird als Gutheißen von Straftaten abgetan...

dat coki aka Don Coke
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Nutzer: volvoe56
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geschrieben am: 01.04.2005    um 01:54 Uhr   
schade, das thema hätte interessant werden können, aber yaris läuft wohl neben ihrer mütze- oder ?
( a schwob said: dui leift doch neb'r d'r kapp, gg )
eine bitte an die moderatoren: macht macht mal eine rubrik "1. April" auf und schiebt die yaris da an den anfang
danke
Geändert am 01.04.2005 um 01:59 Uhr von volvoe56
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Nutzer: _DarkRenor_
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geschrieben am: 04.04.2005    um 17:08 Uhr   
Ja Sweety das wäre ne Idee. Wobei ich meine das Pro Sieben besser wäre. Die haben mehr Qoten
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Nutzer: _baldwin_
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geschrieben am: 04.04.2005    um 20:02 Uhr   
der vergleich mir einem tier gefällt mir nicht, denn tiere tun nichts aus krankhafter gier, sie töten, um zu überleben, was ja wohl etwas ganz anderes ist.

ansonsten kann ich nur sagen, dass ich das sogenannte rechtsystem schon lange nicht mehr nachvollziehen kann.

WAS IST RECHT?

Oder - WER sind die RICHTER?
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Nutzer: Elwyn
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geschrieben am: 04.04.2005    um 20:11 Uhr   
Recht ist das, was niedergeschrieben ist, gemeinhin auch als Gesetz bekannt.
Ein Richter ist eine Person, die sich mit dem Recht auseinandergesetzt hat und ebenso wie ein Notar absolut unparteiisch zu sein hat.

Gerechtigkeit ist das eigene Empfinden, was das Recht betrifft, jedoch nicht immer mit der öffentlichen Auffassung von Recht identisch.

In dubio pro reo ist ein Recht, welches jedem Menschen zusteht, unabhängig von dem verqueren Gerechtigkeitsempfinden oder der Schwere der Tat.
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Nutzer: IroniePur
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geschrieben am: 04.04.2005    um 20:19 Uhr   
Es gibt kein Gesetz, das keine Lücken bietet. Zudem gibt es in Deutschland noch ein anderes Phänomen: in dubio pro promi.
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 04.04.2005    um 22:56 Uhr   
Und es könnte nicht sein, dass der Gesetzgeber (der übrigends auch nicht zum Spaß so heißt) sich etwas dabei gedacht hat, ganz klare Richtlinien (Gesetze) festzulegen, die gemeinsam mit dem Gleichheitsgrundsatz dafür sorgen sollen, dass möglichst nicht der Mensch als Person sondern seine Tat beurteilt und bewertet wird ?

Könnte es da wohl irgendeinen Zusammenhang geben zwischen dem Umstand, dass ein Richter üblich einen langen Weg vor sich hat, bis er eben Richter ist und dem, was hier jetzt sehr schön deutlich wird ?

"Da hat wer ein Kind getötet ! Franz war in der Nähe ! Franz war schon immer irgendwie unsympathisch ! Der muss es gewesen sein ! Hängt ihn !!"

*kopfschüttel*
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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 06:38 Uhr   
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Geändert am 12.04.2005 um 19:19 Uhr von kalte_seele
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 09:55 Uhr   
Das ist nicht dein Ernst ?

Der offensichtlichste maßgebliche Unterschied ist: Fall 1: Die Frau hatte Jahr Zeit, sich anderweitig Hilfe zu suchen, sich zu informieren, alle nur erdenklichen Wege auszuschöpfen - das hat sie aber nicht. Es muss davon ausgegangen werden, dass sie nicht im Affekt gehandelt hat, sondern geplant - ergo Mord. "Ich hab mich nicht getraut" kann keine Entschuldigung sein, höchstens Grund zur Strafreduktion. Der Mord bleibt ein Mord.

Beim Todschalg im zweiten Fall ist die Affekthandlung doch reichlich deutlich auch für einen Laien zu erkennen ?

Ich glaube, das häufigste Mißverständnis rührt daher, dass manche gerne die Tatschwere nicht vom Täter, sondern vom Opfer abhängig machen möchten. Genau das auch nun in diesem Beispiel wieder. "Nur" weil das Opfer im Fall 1 selbst straffällig geworden ist in den Jahren zuvor (unangezeigt, nehme ich an), ist Mord an diesem Menschen nicht weniger schlimm, als an einem anderen. Das würde den Gleichheitsgrundsatz ad absurdum führen.

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Nutzer: MissLevinski
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geschrieben am: 05.04.2005    um 10:28 Uhr   
Das sehe ich aber etwas anders:

Jemanden im Effekt mit einem Beil zu erschlagen, hört sich für mich wesentlich plausibler an, als zufällig(!!) eine Pistole im Haus zu haben, diese bewußt einzustecken und dann im "Effekt" rauszuholen und abzudrücken.

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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 10:29 Uhr   
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Geändert am 12.04.2005 um 19:20 Uhr von kalte_seele
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 11:35 Uhr   
Sich auf das USA-Argument "Gerechtigkeit gibtŽs nur für Reiche" raus zu reden ist bissl unglücklich in einem Land, in dem Anwälte gewissen Schranken unterliegen, wennŽs umŽs Geld geht, mh ?

Such die beiden Urteile raus - dann sieht man ja, woran es gelegen hat. Aus Spaß wird niemand wegen Mordes verurteilt.
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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 12:08 Uhr   
Sind Anwälte das? Merkwürdig! Meinem Pflichtverteidiger musste ich damals ohne Quittung 500 Mark in die Hand drücken, damit er mit mir in den Gerichtssaal geht. Gebraucht hätte ich ihn nicht, da meine Unschuld bereits nach der zweiten Zeugenaussage bewiesen war.

Die beiden Urteile muss ich nicht raussuchen. Die habe ich live erleben dürfen während meines Aufenthaltes im Hotel Gitterblick.
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 12:59 Uhr   
Mit anderen Worte, das, was du erzählst basiert auf Hörensagen ?

Da muss man sich nicht wundern über die Einseitigkeit.
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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 13:34 Uhr   
Du hast recht. Gedenken wir also der Opfer, die zum Opfer wurden, weil der Staat andere nicht vor ihnen schützen konnte. Gedenken wir all den armen Seelen, die missbrauchen, vergewaltigen, prügeln. Wenn man diesen armen Seelen etwas antut, nachdem sie jahrelang ungehindert ihr Unwesen treiben konnten, sind es nur bedauernswerte Opfer. (Polemik off)

Wach auf! Wir leben in einem Land, in dem die Gesetze dermaßen abstrus sind, dass man oft gar keine andere Wahl hat. Wie oft müssen geprügelte und misshandelte Menschen von der Polizei hören, dass nichts zu machen ist, weil noch nichts wirklich passiert ist?! Im Klartext heißt das, dass durch diese Gesetze Missbrauchshandelnden eine Art Freischein ausgestellt wird.

Wenn du das noch gutheißt, dann ist dir nicht zu helfen.
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Nutzer: Enzifer
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geschrieben am: 05.04.2005    um 14:22 Uhr   
Wander doch aus oder werd Politiker wenn es dich so nervt!


Enzifer
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 15:20 Uhr   
Hat reichlich wenig Sinn, eine vernünftige Diskussion um Stammtischparolen zu führen - das sagte ich vor einigen Postings im Übrigen schon einmal.

(zitat)Wir leben in einem Land, in dem die Gesetze dermaßen abstrus sind, dass man oft gar keine andere Wahl hat.(/zitat)

Na, diese Behauptung kannst du ja gewiss mit Auszügen aus dem entsprechenden Gesetzbuch untermauern. Buch und § reichen mir auch - ich such mirŽs raus. Kein Problem.

(zitat)Wie oft müssen geprügelte und misshandelte Menschen von der Polizei hören, dass nichts zu machen ist, weil noch nichts wirklich passiert ist?!(/zitat)

Du sprichst nicht zufällig von den "Der schlägt mich ! Beschützen Sie mich ! Sperren Sie den aus meiner Wohnung aus !! Neiiiiin Anzeige erstatten will ich nicht, sonst ist der am Ende noch schlecht auf mich zu sprechen..."-Geschichten ?

Oder anders ausgedrückt - wiedermal Hörensagen ?

(zitat)Im Klartext heißt das, dass durch diese Gesetze Missbrauchshandelnden eine Art Freischein ausgestellt wird.(/zitat)

Siehe oben. Genaue Angabe der Gesetze bitte, die "Missbrauchshandelnden eine Art Freischen ausstellen".


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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 16:40 Uhr   
siehe Beitrag

Seit bereits drei Jahren macht mein Bruder unserer Familie das Leben zur Hölle. Er wurde schon mehrfach in eine psychiatrische Anstalt eingeliefert. Man musste ihn jedoch jedesmal wieder gehen lassen, da er hätte freiwillig bleiben müssen. Er ist nachgewiesen schizophren.

Er hat auch schon Polizisten angegriffen. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt, da er zu dem Zeitpunkt unter Drogen stand und somit nicht straffähig wäre. Heute (27. Dez. 2004) ist er wieder durchgeknallt. Er hat meine Eltern tätlich angegriffen und auch meine Schwester, die meine zwei Wochen alte Nichte auf dem Arm hielt. Wieder hat es nicht gereicht ihn festzuhalten. Meine Eltern haben sich einstweilige Verfügungen geholt, dass er sich ihren Wohnorten nicht näher als 100 Meter nähern darf. Nur was nutzt das?

Ich habe mit der Polizei gesprochen. Die Gesetzeslage in Deutschland ist leider so, dass man anscheinend wirklich nichts machen kann, da er niemanden ernsthaft verletzt hat. Ich sagte nur: Sollte jemandem aus meiner Familie etwas passieren, dann findet ihn vor mir, denn ich werde ihn töten.

Brauchst du noch mehr Beispiele? Langsam frage ich mich, ob du wirklich so viel Ahnung hast, wie du hier glauben machen willst!
Geändert am 05.04.2005 um 16:41 Uhr von kalte_seele
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"Autor"  
Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 17:27 Uhr   
Kommt drauf an, von welcher Ahnung wir sprechen. Ich gebe gerne zu, dass bei mir noch niemand eingebrochen ist.. wenn du das meinst ?

Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Einstweilige Verfügung...?

Wie schafft man es denn, den nicht in den Knast zu klagen ? Allein, dass er sich nicht an die einstweilige Verfügung hält reicht ja aus. Vielleicht solltet ihr eher das Gespräch mit eurem Anwalt suchen, als mit der Polizei.
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Nutzer: Elwyn
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geschrieben am: 05.04.2005    um 18:29 Uhr   
(zitat)Kommt drauf an, von welcher Ahnung wir sprechen. Ich gebe gerne zu, dass bei mir noch niemand eingebrochen ist.. wenn du das meinst ?

Einbruch, Diebstahl, Körperverletzung, Einstweilige Verfügung...?

Wie schafft man es denn, den nicht in den Knast zu klagen ? Allein, dass er sich nicht an die einstweilige Verfügung hält reicht ja aus. Vielleicht solltet ihr eher das Gespräch mit eurem Anwalt suchen, als mit der Polizei. (/zitat)

Ich stimme zu. Bei einer einstweiligen Verfügung wird dem Antragsgegner aufgegeben, eine Handlung zu unterlassen. Es besteht eine Androhung von Geldstrafe, zumeist ziemlich hoch. Wenn diese Geldstrafe nicht gezahlt werden kann, so muss der Antragsgegner bei Zuwiderhandlung halt seine Tage im Knast absitzen. Das nennt man "ersatzweise Freiheitsstrafe". Steht auf der einstweiligen Verfügung, erste Seite, direkt nach der Auflistung der zu unterlassenden Handlungen. Also direkt bei den ziemlich trocken formulierten Anträgen, NICHT bei der Begründung.

Es gibt nur eine Möglichkeit, da raus zu kommen: Der Antragssteller kann verpennen, die Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung zu melden und somit die angedrohte Strafe zu "vollstrecken". Das wär ganz schön blöd, was?
Geändert am 05.04.2005 um 18:35 Uhr von Elwyn
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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 05.04.2005    um 19:28 Uhr   
Wie man das nicht schafft? DAS musst du unsere Gesetzgebung fragen. Man sagte uns, dass er wirklich erst jemanden umbringen muss. Sollte das geschehen, finden ihn die Bullen hoffentlich vor mir.
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 05.04.2005    um 22:54 Uhr   
Er musst erst jemanden umbringen, damit was ?

Das ist alles subjektives Hörensagen, was du hier berichtest. Vermutlich war es am Ende so, dass irgendwer von euch sich aufregte, weil er 150 Meter von der Wohnung entfernt war, die Polizei gerufen wurde und diese auf einen Spruch in Richtung "Könnt ihr den nicht endlich einsperren und nicht mehr rauslassen, damit die Menschheit von ihm befreit ist ?!" durchaus korrekt geantwortet wurde "Dazu müsste er dann schon jemanden umbringen."

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