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In dubio pro reo

Nutzer: yaris
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geschrieben am: 23.03.2005    um 09:59 Uhr   
In letzter Zeit halten sich ja die Geschichten über Kinderschänder und -Mörder wieder einmal sehr intensiv, aktuellstes Beispiel: Marc Hoffmann aus Bremerhaven. Wem dieser Mann nichts sagt: das ist der Mörder der kleinen Levke Straßheim aus Cuxhaven-Altenwalde.

Was ich aber eigentlich die letzte Zeit schon überlegt habe, ist, die Geschichte mit dem juristischen Grundsatz In Dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Es heißt ja im Normalfall, daß ein Mensch so lange als unschuldig anzusehen ist, bis ein Gericht ihn für schuldig befindet und verurteilt.

Ich bin jetzt aber zu dem Schluß gekommen, daß man diesen Grundsatz bei Tätern wie diesem Marc Hoffmann außer Kraft setzen sollte. Solche Leute sollten von vornweg als schuldig gelten, selbst wenn eine Verurteilung durch ein Gericht noch nicht stattgefunden hat. Und eine Begründung kann ich für diese Meinung auch anführen, und zwar folgende:

Kindesmißbrauch:
Ein Kind hat eine sehr große und weit ausgeprägte Phantasie. Es erträumt und erdenkt sich vielerlei, angefangen von Prinzessinnen, sprechenden Fröschen und Gemüse an Orten, wo es nicht hingehört bis hin zu Winzlingen in viel zu großen Schuhen.
Doch einen Mißbrauch - ob nun sexuell oder anders physisch - denkt sich kein Kind aus. Es handelt sich hierbei stets um etwas Erlebtes, etwas, das die Seele des Kindes schwer belastet und nicht selten gar zerstört. Der mißhandelnde Erwachsene weiß dabei mehr als gut, was er tut, schon das sollte ausreichen, ihn für schuldig zu befinden, auch ohne Verurteilung.

Mord an Kindern:
Dieses Verbrechen nachzuweisen ist ein wenig schwieriger, da die Opfer schweigen, keine Töne mehr von sich geben können, im Gegensatz zu Mißbrauchsopfern. Dennoch sollte auch hier der Grundsatz "In dubio pro reo" außer Kraft gesetzt werden, denn auch diese Täter sind nichts weiter als Tiere.

In beiden Fällen werden Leben mutwillig und bewußt zerstört. Darum sollte der Angeklagte (Täter) in keinem der Fälle davonkommen können.

so long

yaris
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 23.03.2005    um 13:45 Uhr   
Es gibt zwei Dinge, die bewiesen unmöglich und nahezu bewiesen frei von jedem Sinn sind - Absolute Gerechtigkeit und der Versuch, einem Gefühl mit einem Argument zu Leibe rücken zu wollen.

(zitat)Darum sollte der Angeklagte (Täter)(/zitat)

Die komplette Meinung inklusive Begründung baut auf einem (bewussten ?) Missverständnis: Angeklagter = Täter

Genau das ist der Punkt, um den es sich bei dem Grundsatz "In dubio pro reo" dreht. Zunächst einmal wird sehr deutlich, dass der Zusammenhang nicht ganz verstanden wurde. "Im Zweifel" bedeutet in diesem Falle nichts anderes als "Wenn das Gericht begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten hegen muss" und nicht "wenn 5 Beweise gegen und 4 für die Schuld sprechen". Und "für den Angeklagten" heißt absichtlich "für den Angeklagten" und nicht "für den Täter", denn ein Täter ist es erst, wenn er erwiesener Maßen schuldig ist und das ist er erst, wenn ein Gericht ihn für schuldig befunden hat.

"In dubio pro reo" bedeutet nichts anderes als "gleiches Recht gleichen Menschen". Jeder Angeklagte muss zwingend nach gleichen Maßstäben behandelt, verhandelt und ggf. verurteilt werden. Es darf keine Unterschiede aufgrund des Geschlechtes, der Hautfarbe oder der religiösen Orientierung geben - und auch nicht aufgrund des angeklagten Deliktes/Verbrechens. Das ist der Grundbaustein aller Menschenrechte, unserer Grundrechte und der Demokratie. Das niemand gleicher ist als der andere. Egal unter welchen Umständen. Und genau das muss und ist auch bei einem Menschen der Fall, der o.g. Verbrechen angeklagt ist.

Und wenn einem das immer noch nicht reicht an Sinn für diesen Grundsatz, dann sollte man sich vor Augen führen, was man bevorzugen möchte: 1 Unschuldigen 20 Jahre im Gefängnis oder 1 Schuldigen in Freiheit ?
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Nutzer: Sneaky_Pie
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geschrieben am: 23.03.2005    um 19:03 Uhr   
(zitat)(Doch einen Mißbrauch - ob nun sexuell oder anders physisch - denkt sich kein Kind aus. Es handelt sich hierbei stets um etwas Erlebtes(/zitat)
So ein Quatsch. Man nehme ein leicht beeinflussbares Kind und die übereifrige Mitarbeiterin eines Kinderschutzprojektes, und schon hat man den schönsten Kindesmissbrauchsskandal. Siehe Worms.
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Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 23.03.2005    um 22:53 Uhr   
die autopsie wird immer gängiger - gerade bei plötzlichem kindstod, da vermutet wird, daß hier die ursache desmeist gewalteinwirkung ist.

und nicht überall wird gleich geurteilt oder abgewunken. da gibt es seit zwei jahren eine geschichte in münchen, in denen die gerichte nachweislich falsch geurteilt haben und dennoch den vater von seiner familie fernhalten.
ach ja - der erwachsene müsste vernünftig sein, um zu wissen, was er tut. das ist auch ne einschränkung.
und wie lay schon sagt : auch ist ein angeklagter nicht gleichzusetzen mit einem täter - das setzt zwingend eine verurteilung voraus.
aber du siehst an deiner handhabung, wie schwierig es ist, gerecht zu urteilen - viel schwerer als aus dem bauch heraus draufloszuverurteilen.
ind dubio pro reo mag ein theoretischer grundsatz sein, die realität sieht jedoch anders aus - auch bei dir, auch bei der bevölkerung und aus dieser enstammen die justizleute und die exekutivorgane.
und wenn du selbst dieses recht mit füssen trittst und recht aushebelst, dann darfste auch keine gerechtigkeit erwarten und hochtrabende grundsätze zitieren. zweifelsfreie gewissheit und mediengeprägte überzeugungen sind zwei paar schuhe.
in diesem sinne : das paradies denen, die *guten* willens sind.
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Nutzer: volvoe56
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geschrieben am: 24.03.2005    um 00:50 Uhr   
hi yaris
bei allem verständnis - und ich teile mit dir die abscheu gegenüber solchen greueltaten, -aber da bringst du einiges durcheinander...
warum sollte ein beschuldigter vorab als täter gelten ?
damit das gericht später feststellt, dass der falsche beschuldigt wurde ?
macht ja nix- er ist inzwischen gelyncht und gehängt, das volk hat seinen zorn abreagiert, nun beginnen wir mit der suche nach dem täter ???
nene- so nicht !!!
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Nutzer: Mustang
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geschrieben am: 24.03.2005    um 10:27 Uhr   
Es ist immer schön und leicht darüber zu Diskutieren wenn man nicht selbst irgendwo betroffen ist.Mich würde Interessieren ob ihrs dann genauso sehen würdet wie ihr es jetzt hier so schreibt.Sorry für mich haben Leute die ein Kind vergewaltigen und umbringen sämtliche Rechte verwirkt.Wenn ich bedenke wie viele von denen Wiederholungstäter (ein Hoch auf die Resozialisierung)sind und wie vielen unschuldigen Kindern leid oder der Tod sogar erspart geblieben wäre wenn man anders durchgegriffen hätte zweifel ich doch an unserem Rechtssystem.
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 24.03.2005    um 15:59 Uhr   
(zitat)Es ist immer schön und leicht darüber zu Diskutieren wenn man nicht selbst irgendwo betroffen ist.(/zitat)

Bei der Fragestellung IST jeder erwachsene MENSCH in diesem Land betroffen, weil bei DER Fragestellung davon ausgegangen werden müsste, dass, sollte man selbst je des Kindesmissbrauchs angezeigt werden (und es gibt genug falsche Anschuldigungen, grade wenn Ehen zerbrechen), es nach eurer Meinung keine Verhandlung gäbe, keine Strafverteidigung und auch sonst kein Aufhebens, sondern auf Basis des Verdachtes am besten an Ort und Stelle standrechtliche Erschießung folgt !

(zitat)Sorry für mich haben Leute die ein Kind vergewaltigen und umbringen sämtliche Rechte verwirkt.(/zitat)

Davon sprechen wir aber nicht. Wir sprechen ja gar nicht von Leuten "die ein Kind vergewaltigen und umbringen", sondern dank des Toppic reden wir ja davon, dass einem nicht verurteilten Menschen, der dieser Sache angeklagt ist, unabhängig von Beweislage und der Tatsache ob er es nun war oder nicht, Rechte aberkannt werden sollen, allein aufgrund der Tatsache, wessen er angeklagt ist. Und da kann man als gerechtigkeitsfanatischer Demokrat einfach nur mit einem Finger gegen die eigene Schläfe tippen.

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Nutzer: Mustang
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geschrieben am: 24.03.2005    um 17:22 Uhr   
(zitat)In letzter Zeit halten sich ja die Geschichten über Kinderschänder und -Mörder wieder einmal sehr intensiv, aktuellstes Beispiel: Marc Hoffmann aus Bremerhaven. Wem dieser Mann nichts sagt: das ist der Mörder der kleinen Levke Straßheim aus Cuxhaven-Altenwalde.

Was ich aber eigentlich die letzte Zeit schon überlegt habe, ist, die Geschichte mit dem juristischen Grundsatz In Dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Es heißt ja im Normalfall, daß ein Mensch so lange als unschuldig anzusehen ist, bis ein Gericht ihn für schuldig befindet und verurteilt.

Ich bin jetzt aber zu dem Schluß gekommen, daß man diesen Grundsatz bei Tätern wie diesem Marc Hoffmann außer Kraft setzen sollte. Solche Leute sollten von vornweg als schuldig gelten, selbst wenn eine Verurteilung durch ein Gericht noch nicht stattgefunden hat. Und eine Begründung kann ich für diese Meinung auch anführen, und zwar folgende:


so so davon sprechen wir gar nicht?Komisch..wie fängt denn der Thread bei dir an???Bei mir siehst so aus und dabei gehts definitiv um nen Kindesmörder du Genie
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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 25.03.2005    um 00:02 Uhr   
Nö. "In dubio pro reo" geht ja nur IN einer Verhandlung und so lange die Verhandlung nicht zuende ist, gibt es keinen Täter, sondern nur einen Angeklagten.

Ergo gibt es keinen Kindsmörder, so lange "in dubio pro reo" überhaupt noch möglich ist. Den gibt es nach juristischem Grundsatz nur dann, wenn er als solcher von einem Gericht für schuldig befunden wurde. So lange das nicht passiert ist, ist er "nur" ein Angeklagter.



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Nutzer: Shaneera
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geschrieben am: 25.03.2005    um 12:45 Uhr   
(zitat)
Doch einen Mißbrauch - ob nun sexuell oder anders physisch - denkt sich kein Kind aus. Es handelt sich hierbei stets um etwas Erlebtes, etwas, das die Seele des Kindes schwer belastet und nicht selten gar zerstört. Der mißhandelnde Erwachsene weiß dabei mehr als gut, was er tut, schon das sollte ausreichen, ihn für schuldig zu befinden, auch ohne Verurteilung. (/zitat)

So einen Blödsinn habe ich ja noch nie gehört. Selbst, wenn es selten ist, gibt es auch Fälle, in denen ein angeblicher Missbrauch nie stattgefunden hat. Willst du ein Beispiel?
Ok kann ich dir geben.
Stichwort Michael Jackson. Halt stop, ich will jetzt nicht behaupten, da sei nichts dran an der Geschichte, wer weiß. ICH WILL AUF ETWAS ANDERES HINAUS.
Die Mutter von dem Jungen, durch den Jackson jetzt das Gerichtsverfahren am Hals hat, hat ERWIESENERMAßEN schon des ÖFTEREN! Ihren Sohn in der Hinsicht beeinflusst, dass sie versucht hat, Geld von verschiedenen Leuten durch Anzeigen wegen angeblichem Missbrauch, der nie stattgefunden hat, herauszupressen. Das ist BEWIESEN! Was sagt uns das? Richtig: Dass Kinder sehr sehr beeinflussbar sein können und man das nicht einfach so pauschalisieren kann, dass sich Kinder keinen Mißbrauch ausdenken können.

ODER: ES gibt auch Jugendliche, die sich in den Lehrer oder sonstwas verknallen. Und weil sie dann abblitzen, sich aus Rache oder sonstigen albernen Gründen, irgendwelche Vergewaltigungs- und Mißbrauchsfälle ausdenken, nur um dem Angebeteten dann eins reinzuwürgen.

Also sag nicht, dass Kinder und Jugendliche sich so was nie ausdenken könnten, das ist alles schon dagewesen.

Aber zum Thema:
Natürlich sollte jeder Verdächtige GLEICH behandelt werden in seinen Rechten. Das ist eigentlich gar keine Diskussionsgrundlage, denn wie oft passiert es denn, dass sogar Unschuldige verurteilt werden? Natürlich hat jeder Verdächtige ein Recht auf einen fairen Prozess und allem, egal ob es um einen Mord oder was weiß ich geht. Und GERADE bei den Missbrauchsfällen kann es auch vorkommen, dass welche unschuldig verdächtigt werden, gerade WEIL das Gericht oft nur auf die Aussagen der sogenannten "Opfer" (ich setze das in Anführungszeichen, WEIL es eben nicht immer der Fall ist) angewiesen ist, wo kämen wir dann hin, wenn dann dem Verdächtigten das Recht auf einen fairen Prozess genommen wird.

So abscheulich solche Verbrechen auch sind, aber die Grundrechte sollten trotzdem erhalten bleiben.
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Nutzer: yaris
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geschrieben am: 27.03.2005    um 21:30 Uhr   
(zitat)Nö. "In dubio pro reo" geht ja nur IN einer Verhandlung und so lange die Verhandlung nicht zuende ist, gibt es keinen Täter, sondern nur einen Angeklagten.

Ergo gibt es keinen Kindsmörder, so lange "in dubio pro reo" überhaupt noch möglich ist. Den gibt es nach juristischem Grundsatz nur dann, wenn er als solcher von einem Gericht für schuldig befunden wurde. So lange das nicht passiert ist, ist er "nur" ein Angeklagter.



(/zitat)

Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen!

Und zu dir, Shaneera, möchte ich sagen, daß es heutzutage seltener der Fall ist, daß ein Unschuldiger verurteilt wird. Vielmehr scheint es an der Tagesordnung, schuldige Täter nur auf Bewährung zu verurteilen oder gar gleich ganz freizusprechen. Und DAS muß ein Ende haben!! Dies und nichts anderes forderte ich.

Kinder sind immerhin das schwächste Glied unserer Gesellschaft, und die gehören geschützt und nicht mißbraucht und / oder umgebracht.

In solchen Fällen finde ich es schade, daß die Strafen aus dem Mittelalter abgeschafft sind, denn damals hätte man solchen Schw.... das Ding abgehackt. Was würd ich drum geben, gäbe es das wieder!!

yaris
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Nutzer: Celeste_
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geschrieben am: 27.03.2005    um 21:58 Uhr   
(zitat)In solchen Fällen finde ich es schade, daß die Strafen aus dem Mittelalter abgeschafft sind, denn damals hätte man solchen Schw.... das Ding abgehackt. Was würd ich drum geben, gäbe es das wieder!! (/zitat)

Sei vorsichtig mit solchen Wünschen. Da wurden wegen übler Nachrede Zungen herausgerissen, bei Diebstahl Hände abgehackt und zur besseren Nachhilfe für "Geständnisse" ein bißchen herumgefoltert.




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Nutzer: Lay
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geschrieben am: 28.03.2005    um 00:48 Uhr   
(zitat)Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen! (/zitat)

Sorry, aber gegen Stammtischparolen argumentieren ist schlicht sinnlos.

IN einer laufenden Verhandlung GIBT es (noch) keinen Verbrecher ! Da gibt es nur einen Angeklagten. Und OB die Beweise ausreichen um zweifelsfrei die Schuld des Angeklagten zu belegen und ihn zum Verbrecher zu erklären entscheidet ein Gericht - nicht Du.

Und bei solchen Aussagen bin ich ehrlich gesagt auch ganz froh darüber.
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Nutzer: Sneaky_Pie
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geschrieben am: 28.03.2005    um 18:57 Uhr   
Genau. Egal, ob der Mensch was getan hat oder nicht, allein die Anklage reicht, damit er schuldig gesprochen wird. Kann ja auch unschuldig sein, aber hey, dann hat das arme Schwein halt Pech gehabt. Hauptsache, man hat das gute Gefühl, es ihm mal so richtig gezeigt zu haben.

Bah, das ist ja wirklich allerunterste Schublade. Weißt, ich wünsch dir, dass du mal unschuldigerweise angeklagt wirst, vielleicht überlegst du es dir dann noch mal.
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Nutzer: kalte_seele
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geschrieben am: 29.03.2005    um 06:38 Uhr   
.
Geändert am 12.04.2005 um 19:18 Uhr von kalte_seele
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Nutzer: coke501(tm)
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geschrieben am: 29.03.2005    um 18:58 Uhr   
(zitat)Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen!(/zitat)

Dazu ein kleines Gedankenspiel...

Irgendjemand beschuldigt Yaris des Kindesmussbrauchs. Yaris behauptet natürlich, er ist unschuldig. Da jedoch bei solchen Fällen "in dubio pro reo" abgeschafft wurde, wird er gleich in den Knast geworfen. Danach bekommt er, wie im obigen Zitat zugestanden, eine Verhandlung und es stellt sich heraus, Yaris hat gar nichts getan, es war nur üble Nachrede. Da aber am Ende der Verhandlung SCHULD(IG) stehen MUß, wird er trotzdem zu 20 Jahren verurteilt.

Kurze Frage, Yaris, würdest du dir das gefallen lassen??

dat coki aka Don Coke
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Nutzer: yaris
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geschrieben am: 29.03.2005    um 20:10 Uhr   
(zitat)(zitat)Lay, das ist es doch, was ich sagen will. Solche Verbrecher sollten auf "In dubio pro reo" kein Recht mehr bekommen. Sie sollten zwar eine Verhandlung von mir aus noch erhalten, aber an deren Ende MUß die Verurteilung infolge SCHULD(IG) stehen!(/zitat)

Dazu ein kleines Gedankenspiel...

Irgendjemand beschuldigt Yaris des Kindesmussbrauchs. Yaris behauptet natürlich, er ist unschuldig. Da jedoch bei solchen Fällen "in dubio pro reo" abgeschafft wurde, wird er gleich in den Knast geworfen. Danach bekommt er, wie im obigen Zitat zugestanden, eine Verhandlung und es stellt sich heraus, Yaris hat gar nichts getan, es war nur üble Nachrede. Da aber am Ende der Verhandlung SCHULD(IG) stehen MUß, wird er trotzdem zu 20 Jahren verurteilt.

Kurze Frage, Yaris, würdest du dir das gefallen lassen??

dat coki aka Don Coke(/zitat)

Coke, Herzerl, das wird so nicht geschehen, da yaris nämlich weiblich ist und auch nicht vor hat, eine Geschlechtsumwandlung an sich vornehmen zu lassen.

joke: Auf letzteres bezogen aber: So what, wenn dann der richtige Täter gefunden wird, kann sich "yaris" gleich an dem rächen. /end of Joke

Und noch eine kurze Kleinigkeit: von 100 verurteilten Kinderschändern ist einer unschuldig, sprich nicht der Rede wert, man hat also 99% Chance, den richtigen einzulochen, wenn man "idpr" abschafft.

Klingt hart, ist aber meine Meinung

yaris
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Nutzer: _katerchen_
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geschrieben am: 29.03.2005    um 21:39 Uhr   
(zitat)Coke, Herzerl, das wird so nicht geschehen, da yaris nämlich weiblich ist und auch nicht vor hat, eine Geschlechtsumwandlung an sich vornehmen zu lassen.(/zitat)

Einmal nebenbei... : Es gibt auch Frauen, die Kinder missbrauchen.
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Nutzer: tiroxxx
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geschrieben am: 29.03.2005    um 23:23 Uhr   
wenn ich jetzt auch noch behaupte, dass yaris ein kind mißbraucht hat, dann ist lebenslänglich ja wohl das mindeste für sie, nicht? wer wollte da noch zweifel anmelden? und wenn schon.....
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"Autor"  
Nutzer: MissLevinski
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geschrieben am: 30.03.2005    um 00:34 Uhr   
(zitat) Und noch eine kurze Kleinigkeit: von 100 verurteilten Kinderschändern ist einer unschuldig, sprich nicht der Rede wert, man hat also 99% Chance, den richtigen einzulochen, wenn man "idpr" abschafft.

Klingt hart, ist aber meine Meinung

yaris(/zitat)

Ich glaube, Du bringst hier etwas durcheinander.
Für verurteilte Kinderschänder kann nicht mehr In Dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten gelten.
"Verurteilt" oder nur "angeklagt" sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Bist Du Dir dessen bewußt?

Jeder kann Dich persönlich wegen irgendetwas anzeigen und wenn Du nicht das Gegenteil beweisen kannst, kommst Du nach Deiner eigenen Forderung sofort ins Gefängnis oder wirst auf andere Weise bestraft (z.B. Geldstrafe)!
Das kannst Du doch nicht ernsthaft wollen? ;-)
Geändert am 30.03.2005 um 00:35 Uhr von MissLevinski

Geändert am 30.03.2005 um 00:36 Uhr von MissLevinski
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"Autor"  
Nutzer: Lay
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geschrieben am: 30.03.2005    um 01:49 Uhr   
Um Kindesmissbrauch zu begehen muss man kein Mann sein. Um Kindesmissbrauch zu begehen muss man keinen Geschlechtsverkehr mit einem Kind haben.

Yaris weiß offenkundig noch nicht einmal, wie genau die Straftat "Kindesmissbrauch" de fakto juristisch gestrickt ist - und ich bezweifle, dass sie sich die Mühe gemacht hat, sich die entsprechenden § einmal durch zu lesen.

Das wiederum macht mich sehr stutzig, wenn jemand eine seriöse Diskussion über Strafmaß und juristische Vorgehensweise führen will.

Yaris, darf ich - ganz unabhängig von der Diskussion - einmal fragen, wie alt du bist ?
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"Autor"  
Nutzer: MissLevinski
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geschrieben am: 30.03.2005    um 02:34 Uhr   
Ohne die einzelnen Paragraphen zu kennen, kann sich wohl jeder Erwachsene vorstellen, daß man Kinder mißbrauchen kann, ohne sie überhaupt zu berühren. Ich denke auch mal, daß Yaris entweder noch sehr jung ist, oder eine sehr einseitige Vorstellung von Missbrauch hat.
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"Autor"  
Nutzer: starchaser
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geschrieben am: 30.03.2005    um 03:41 Uhr   
oooh - ihr pharisäer ! :-)
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Nutzer: Gast_sweety0018
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geschrieben am: 30.03.2005    um 09:32 Uhr   
Mich wundert schon ein wenig, weshalb die öffentliche Hysterie immer so gross ist, wenn ein Kind umgebracht und/oder vergewaltigt wird. Wenn eine Frau vergewaltigt und ermordet wird, juckts kaum eine Sau.

Doppelmoral halt...

sweety
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Nutzer: coke501(tm)
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Anzahl Nachrichten: 113

geschrieben am: 30.03.2005    um 12:25 Uhr   
nichts gegen Doppelmoral... Sie macht solche Diskussionen erst möglich... und ohne Doppelmoral wärs hier fast langweilig, ne??

(zitat)Jeder kann Dich persönlich wegen irgendetwas anzeigen und wenn Du nicht das Gegenteil beweisen kannst, kommst Du nach Deiner eigenen Forderung sofort ins Gefängnis oder wirst auf andere Weise bestraft (z.B. Geldstrafe)! (/zitat)

(zitat)
(zitat)In solchen Fällen finde ich es schade, daß die Strafen aus dem Mittelalter abgeschafft sind, denn damals hätte man solchen Schw.... das Ding abgehackt. Was würd ich drum geben, gäbe es das wieder!!(/zitat)

Sei vorsichtig mit solchen Wünschen. Da wurden wegen übler Nachrede Zungen herausgerissen, bei Diebstahl Hände abgehackt und zur besseren Nachhilfe für "Geständnisse" ein bißchen herumgefoltert. (/zitat)

Das musste ich einfach neben/untereinander stellen...
Wär doch fast lustig... ich beschuldige irgendjemanden, der wird verurteilt, und ich kriege dafür die zunge abgehackt...
Geändert am 30.03.2005 um 15:30 Uhr von coke501(tm)
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"Autor"  
Nutzer: Elwyn
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geschrieben am: 30.03.2005    um 21:53 Uhr   
Aaaaach jaaaaa, immer mal wieder ein netter Möchtegernjuristenthread. Na dann wollen wir mal *fingerknochen krachen lässt*

Hab ich das richtig verstanden? Um es zusammenzufassen: Du schlägst vor, mutmaßliche Kinderschänder - wobei die Betonung auf dem Wörtchen "mutmaßlich" liegen sollte - gleich gleich nach Abschluss der Ermittlungen und unmittelbar nach der Anklageerhebung von vornherein als schuldig zu betrachten?

Du willst Menschen ihr Grundrecht streitig machen, weil sie deiner Meinung nach Abschaum der Gesellschaft sind?

Irgendwie ... engstirnig.

Ok, Kinderschänder haben einen Schaden. Man vergreift sich nicht an Kindern, wohl wahr. Diese Leute, die sich über den Reiz der Natur, Kinder oder kindliche Wesen zu beschützen, hinwegsetzen, haben ein ernstzunehmendes Problem, welches nicht mit Knast, sondern mit Therapie zu behandeln ist.

Aber dies ist ja bekannt. Wenn jetzt irgendwer wieder anfangen muss, die seltenen und von den Medien unglaublich breitgetretenen Einzelfälle, in welchen nach Therapieabschluss ein Rückfall vorlag, aufzulisten, so möge er dies bitte stecken lassen. Darum gehts nicht.

Es geht darum, dass niemand es verdient hat, dass man ihm ein Grundrecht abspricht. Wenn Zweifel bestehen, sollte man von einer Verurteilung absehen.

Die hiesige Polizei ermittelt zwar sehr gründlich, aber letztendlich sind es Menschen, die ermitteln. Das darf man nicht vergessen.
Geändert am 30.03.2005 um 21:54 Uhr von Elwyn
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